Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus möchten wir Sie gemäß Batteriegesetz auf Folgendes hinweisen:

Als Endverbraucher können Sie Batterien und Akkus aus dem Sortiment auch in der Verkaufsstelle des jeweiligen Händlers unentgeltlich zurückgeben oder an die Versandadresse des jeweiligen Händlers zurücksenden. Sie können die Akkus und Batterien auch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort (überall dort, wo Batterien verkauft werden) zurückgeben.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben

batterieverordnung Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, die die gesetzlichen Grenzwerte nach § 17 Abs. 3 BattG überschreiten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne (Symbol nach § 17 Absatz 1 BattG, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/battg/BJNR158210009.html) sowie dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet.


Eine entsprechende Kennzeichnung muss vom Hersteller vorgenommen werden, wenn folgende Grenzwerte überschritten werden:
Hg = Quecksilber > 0,0005 Masseprozent
Cd = Cadmium > 0,002 Masseprozent
Pb = Blei > 0,004 Masseprozent

Besonderheiten beim Verkauf von Fahrzeugbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir - soweit Sie Endverbraucher sind - gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.

Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.

Rückgabeort ist unsere Geschäftsadresse:

Anderssen Yachting GmbH
Fördepromenade 4c
24944 Flensburg

Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig. Fahrzeug-Altbatterien können jedoch auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet.

Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht bei dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist nach § 11 Abs. 3, BattG derjenige der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt verpflichtet, dem Endnutzer auf Verlangen die Rücknahme schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.

Wir bitten um Beachtung der vorstehenden Hinweise. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

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